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Das Freizügigkeitsabkommen
Allgemeines
Das FZA ist direkt anwendbar. Die Bestimmungen erfüllen die vom Bundesgericht erarbeiteten Kriterien, damit eine direkte Anwendbarkeit gegeben ist (vgl. BGE 124 III 90 oder 129 II 249, S. 257):
Die Bestimmung betrifft Rechte und Pflichten des Einzelnen.
Die Bestimmung ist justiziabel, das heisst konkret und klar genug, dass sie von einer Behörde oder einem Gericht direkt auf eine Rechtssache angewendet werden kann.
Die Bestimmung richtet sich an rechtsanwendende Behörden und nicht an den Gesetzgeber.
Im ausländerrechtlichen Bereich übernimmt die Schweiz nicht das Gemeinschaftsrecht der EU, sondern statuiert im FZA gleichwertige Vorschriften. Seit der Unterzeichnung des Abkommens eingetretene Rechtsentwicklungen in der Gemeinschaft bilden auf Grund dessen statischer Natur nicht Gegenstand desselben.
Art. 16 FZA legt fest, dass die einschlägige Rechtsprechung des EuGH vor dem Zeitpunkt der Unterzeichnung zu berücksichtigten ist, soweit für die Anwendung des FZA Begriffe des Gemeinschaftsrechts herangezogen werden. Über die Rechtsprechung nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens wird die Schweiz unterrichtet. Um das ordnungsgemässe Funktionieren dieses Abkommens sicherzustellen, stellt der Gemischte Ausschuss auf Antrag einer Vertragspartei die Auswirkungen dieser Rechtsprechung fest.
Informationsportale
EurLex
Bundesagentur für Arbeit
Durchführungsanweisungen zum Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung: alt ¦ neu
Paper SEDs
Die GVO sieht vor, dass die Kommunikation der Träger untereinander in elektronischer Form mit speziellen Programmen erfolgen soll. Hierfür werden sogenannte SEDs (Strukturierte Elektronische Dokumente) zur Verfügung gestellt.
Bis zur Fertigstellung aller Komponenten für den elektronischen Datenaustausch (Übergangszeit bis 30. April 2012) muss die Kommunikation zwischen den Trägern weiterhin per Post / Fax mittels sogenannter Paper SEDs erfolgen.
Die Paper SEDs sind auf dem Circa-Server abrufbar.
Explanatory notes:
Was sind Explanatory notes?
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4236&langId=en
This text explains the purpose of the Explanatory notes on modernised coordination of social security systems, a tool designed to facilitate the use of Regulations 883/2004 and 987/2009.
Wo sind Explantory notes zu finden?
Auf der Website der Europäischen Kommission für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=26
Sozialschutzsysteme in den Mitgliedstaaten - MISSOC
Das System der EU zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz (MISSOC) liefert detaillierte, vergleichbare und regelmäßig aktualisierte Angaben über die einzelstaatlichen Sozialschutzsysteme. Es umfasst:
- 31 Länder (die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)
- 12 große Sozialschutzbereiche (wie Gesundheitsversorgung, Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Arbeitslosenunterstützung)
- 300 Einzelkategorien
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/missoc_de.htm
Sammelsurium
http://www.forsakringskassan.se/nav/ca8c3f857e28a823cbb0220032e0c938
- Die Verordnungen aus Sicht des EuGH / Redner: Herr Sean Van Raepenbusch, Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
-> direkt: http://www.forsakringskassan.se/irj/go/km/docs/fk_publishing/Dokument/Konferensmaterial/EU-konferensen%202009/Sean_Van_Raepenbusch.pdf
- Die Verordnungen aus Sicht der Wissenschaft / Redner: Herr Prof. Dr. Danny Pieters, Universität Löwen, Belgien
-> direkt: http://www.forsakringskassan.se/irj/go/km/docs/fk_publishing/Dokument/Konferensmaterial/EU-konferensen%202009/Danny_Pieters.pdf
Wiki - Tech
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki Software findest du im Benutzerhandbuch.
Liste der Konfigurationsvariablen

